Konditionen
In einem Erstgespräch lernen wir uns zunächst unverbindlich kennen. Wir überlegen gemeinsam, welches der o. g. Angebote für Sie sinnvoll ist. Danach entscheiden Sie, ob Sie meine Unterstützung annehmen möchten.
In der Regel dauern die Therapie- und Beratungssitzungen jeweils 50 Minuten.
Und wie ist das mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen?
Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen zahlen i.d.R. ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen.
Leistungen eine_r Heilpraktiker_in für Psychotherapie werden daher von diesen Versicherungen leider nicht erstattet. Dennoch kann es sinnvoll sein, als gesetzlich Versicherte_r bei der Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktiker_innen möglicherweise doch erstattet werden.
Therapiekosten, die aus eigener Tasche bezahlt wurden, können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§33 EStG).
Private Krankenkassen
Private Krankenkassen erstatten Leistungen von Heilpraktiker_innen, je nach vereinbartem Tarif. Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.
Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen
Diese werden für gesetzlich Versicherte angeboten. Auch hier kann (ebenfalls nach abgeschlossenem Tarif) die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.
Sofern die Krankenversicherung also die Erstattung von Heilpraktikerleistungen beinhaltet, ist folgendes zu beachten:
Heilpraktiker_innen haben keine Möglichkeit, selbst mit der Krankenkasse abzurechnen.
Das heißt, der/die Klient_in bezahlt das Honorar direkt an den/die Heilpraktiker_in und erhält über die erbrachten Leistungen eine Rechnung nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Diese Rechnung kann dann bei der Krankenversicherung zwecks Erstattung eingereicht werden.
Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle ein.
Auf die Höhe der Erstattung hat der Heilpraktiker keinen Einfluss.